Der wichtigste Artikel des neuen Verfassungsentwurfs mit Blick auf Kinderrechte ist der Artikel 26. Er garantiert allen Kindern „den Anspruch auf die Rechte, die in der neuen Verfassung und in den von Chile ratifizierten und in Kraft befindlichen internationalen Menschenrechtsverträgen festgelegt sind.“ Dabei ist der Staat in der vorrangigen Pflicht, diese Rechte „zu fördern, zu achten und zu gewährleisten“. Das Wohl der Kinder, ihre Selbstständigkeit und ihre Entwicklung müssen so geschützt werden, „wie es ihrem Entwicklungsstand im Leben der Familie, der Gemeinschaft und der Gesellschaft entspricht“. Dabei solle Kindern ermöglicht werden, in allen sie betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden, sich an diesen Angelegenheiten zu beteiligen und Entscheidungen zu beeinflussen.
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